REACH: Konformitäts Erklärung

REACH Konformitäts Erklärung
Die neue Verordnung der EU, EG Nr 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung und Beschränkung chemischer Stoffe (kurz REACH genannt) trat am 1. Juni 2007 in Kraft und wurde im Juni 2010, Juni 2012, Dezember 2013, Juni 2014, Dezember 2014, Juni und Dezember 2015, Juni 2016, Januar und Juli 2017, Januar und Dez 2018, Januar und Juli 2019, Januar und Juni 2020, Januar und Juli 2021, Januar und Juni 2022, Januar und Juli 2023, Januar 2024 erneuert.

Das Ziel ist, nur sichere Substanzen in der EU in Umlauf zu bringen.
Die QuartzCom AG ist als Hersteller von elektronischen Produkten im Sinne von REACH ein sogenannter „nachgeschalteter Anwender“. Sie beziehen von uns ausschließlich nicht-chemische Produkte (Erzeugnisse). Zudem soll aus den von Ihnen bezogenen Erzeugnissen unter normalen und vernünftigerweise vorhersehbaren Verwendungsbedingungen kein Stoff freigesetzt werden. Somit unterliegt QuartzCom AG grundsätzlich weder der Registrierungspflicht noch der Pflicht zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern.
Darüber hinaus werden wir Sie umgehend gemäß REACH – Art. 33 informieren, falls Inhaltsstoffe unserer Produkte (ab einem Gehalt von > 0,1%) von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) als besorgniserregend eingestuft werden. Nach heutigem Stand gehen wir jedoch nicht davon aus, dass dies eintreffen wird. (Vollständige Liste der 240 SVHC: http://echa.europa.eu/candidate-list-table)
Unabhängig davon verfolgen wir im eigenen Interesse und zur Gewährleistung einer hohen Produktesicherheit für unsere Kunden intensiv die Umsetzung von REACH auf Seite unserer Produktionslinien. Wir stehen in enger Kommunikation mit unseren Zulieferern von chemischen Stoffen sowie Zubereitungen (z.B. Roh, Hilfs- und Betriebsstoffe für die Herstellung, Be- und Verarbeitung unserer Produkte oder Anwendung bei anderweitigen betrieblichen Prozessen) und werden die Vorregistrierung bzw. spätere Registrierung der relevanten Stoffe in REACH in unsere Lieferantenqualifikation einbinden.